Hier finden Sie unsere Geschäftsbedingungen zur Überwinterung von Kübelpflanzen:

  1. Der Überwinterungszeitraum beginnt mit dem Tag des Einstellens und erstreckt sich bis längstens 15. Mai des folgenden Jahres. Darüber hinaus gehende Zeiten werden mit einem Zuschlag von 20% zu den monatlichen Kosten belegt. Für Transportschäden übernehmen wir keine Haftung.
  2. Unser Überwinterungsservice beinhaltet:
    Erstellen eines Annahmeprotokolls. Darin werden Art, Durchmesser und Zustand der Pflanzen sowie (bei erwünschter Versicherung) der Schätzwert der Pflanzen notiert.
    – Kennzeichnung durch Etiketten mit Ihrem Namen
    – Fotografieren Ihrer Pflanze
    – Aufstellung im beheizten (min. 8° C) Überwinterungs-Gewächshaus
    – Regelmäßige Kontrolle des Gesundheitszustandes
    – Bedarfsgerechtes Gießen und Düngen
  3. Folgende Leistungen werden gesondert berechnet:
    Schädlinge werden vor dem Einstellen der Pflanze im Gewächshaus bekämpft.
    In Absprache mit Ihnen werden nötige Arbeiten wie Umtopfen, Schneiden, Langzeitdünger, Ausputzen bei Oleandern etc. durchgeführt. Diese zusätzlichen Leistungen und Materialkosten (bspw. neuer Topf, Substrat, Stäbe) werden gesondert berechnet.
  4. Auf Ihren besonderen Wunsch nehmen wir auch Dipladenien, Hibisken und Zimmerpflanzen an – allerdings ohne Ersatzgarantie. Das gilt auch für Pflanzen, die sich beim Abholen in schlechtem Zustand befinden.
  5. Wir empfehlen Ihnen eine Verderbschadenversicherung abzuschließen. Diese deckt den Verlust/Verderb (z.B. durch Heizungsausfall, Hagel, Sturm, Diebstahl, Vandalismus etc.) während der Überwinterung bis zur Höhe des Schätzwertes der Pflanze. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie Interesse haben.
  6. Nicht beeinflussbare Faktoren:
    An dieser Stelle möchten wir Sie freundlich darauf hinweisen, dass ein möglicher Energiestopp unseres Versorgers aufgrund mangelnder Gaskapazitäten zur Folge hätte, dass wir u. U. die nötigen Temperaturen im Gewächshaus nicht gewährleisten können. Die Haftung für Pflanzen und Leistung ist in diesem Fall ausgeschlossen (höhere Gewalt).
  7. Rechnungsstellung und Zahlung:
    Die Zahlung der Überwinterungskosten erfolgt nach Übernahme der Pflanzen nach Erhalt der Rechnung im Nov./Dez. Die Überwinterungsgebühr ist am Flächenbedarf der Pflanzen orientiert.  Bei Abholung bzw. Rücklieferung der Pflanzen werden die entstehenden Transportkosten nach Zeitaufwand berechnet.