Was ist das?

 

Dauergrabpflege ist ein Angebot für die langjährige Betreuung einer bereits bestehenden oder zukünftigen Grabstelle. Die Pflegevereinbarung wird mit der Dauergrabpflege-Einrichtung für eine Laufzeit von mindestens 5 Jahren geschlossenen. Die maximal mögliche Laufzeit entspricht dem in der Friedhofssatzung festgelegten Nutzungsrecht des Grabes.

Die Pflegekosten richten sich nach der Laufzeit des Vertrages und dem von Ihnen gewünschten Leistungsumfang. Ein Dauergrabpflegevertrag hat den Vorteil, dass es während der Vertragslaufzeit keine Preissteigerung gibt. Der gesamte Betrag wird im Voraus bezahlt.. Die Genossenschaft der Friedhofsgärtner e.G. legt das eingezahlte Kapital sicher an, bezahlt jährlich den Friedhofsgärtner und kontrolliert turnusmäßig die erbrachten Leistungen.

Eine Dauergrabpflegevereinbarung bietet viele Vorteile:

  • Preissteigerungen sind ausgeschlossen
  • individueller Leistungsumfang
  • regelmäßige Überprüfungen der Pflegeleistungen durch die Genssenschaft
  • einmaliger Vertragsabschluss
  • automatische Regelung der Friedhofsgärtner-Nachfolge bei Betriebsaufgabe
  • sichere Anlage des Geldes nach festen Kriterien
  • bei entsprechender Vertragsgestaltung können die Hinterbliebenen den Vertrag nicht rückgängig machen
  • kann auch als Vorsorge abgeschlossen werden

Für ein entsprechendes Angebot wenden Sie sich bitte an uns oder an die Genossenschaft der Friedhofsgärtner e.G.

Dauergrabpflegevertrag